CL; 25.11.2021

Liebe Kundinnen, Kunden und Patienten,

alle Jahre wieder – fast wirkt es wie ein schlechter Film – kennen Sie „und täglich grüßt das Murmeltier“? Das ist allerdings ein sehr guter Film!

Da wird es ja wieder höchste Zeit, an ein Corona-Update zu denken.

  1. Erweiterte Testpflichten für Personal und Besucher – Immunisierungsbestätigung des in Zahnarztpraxen eingesetzten Personals inkl. Kurierfahrer,
  2. Unsere Bitte für den Umgang mit Patienten, die uns aus den Kundenpraxen geschickt werden.
  3. Kurzinformationen zum Hygienekonzept in unseren Laboren

Zu 1. Die am 24.11.2021 in Kraft getretene Novelle zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat vor allem in seinem § 28, Abs. 2 für einige Verwirrung in (Zahn-)Arztpraxen und natürlich bei uns zahntechnischen Laboratorien geführt.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 24.11.2021 und insbesondere der ebenda unter § 28 Abs. 2 aufgeführten Regelung der täglichen Testung von immunisiertem Praxispersonal und Besuchern  entsteht Handlungsbedarf in unseren täglichen Service-Schnittstellen, z.B. Kurierdienst oder technischer Support durch Mitarbeiter des Dentallabors. Diese Testpflicht ist aktuell (25.11.) von den entsprechenden Stellen wieder ausgesetzt worden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat darüber hinaus mit Beschluß vom 25.11.2021 den Gesetzgeber aufgefordert, den Sachverhalt im § 28 Abs. 2 IfSG zunächst klarzustellen und dann dahingehend zu ändern, dass immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher keiner täglichen Testpflicht mit den einhergehenden Berichts- und Dokumentationspflichten unterliegen.

Es kann nach allem heute davon ausgegangen werden, dass in diesem Sinne Immunisierte keinen täglichen dokumentierten Test in den Praxen werden durchzuführen haben. Bitte halten wir uns jedoch gegenseitig auf dem Laufenden.

 Standorte Hamburg: Sämtliche Kurierfahrer und in den Praxen ggfs. eingesetztes zahntechnisches Personal an den Standorten in Hamburg inklusive unserer Kundenbetreuer haben für den Zutritt in unsere Kundenpraxen einen in unserem Unternehmen dokumentierten Status der Immunisierung durch den vollständigen Impfschutz (inkl. 3. Impfung, wo zeitlich empfohlen). Dieses Personal wird 2x wöchentlich (derzeit Kuriere: täglich) mittels dokumentiertem Antigen-Schnelltest von qualifiziertem und geschultem Personal getestet. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darauf eingestellt, Ihren Immunisierungs-Status auf Verlangen der Praxis nachzuweisen. Unseren Kunden wird hierüber eine entsprechende Bescheinigung zugesendet.

Nicht immunisierten Mitarbeitern (teilweise am Standort Sachsen) wird ab sofort nur mit tagesaktuell und beleghaft nachgewiesenen Antigen-Tests gestattet, in unserem Auftrag die Praxisräume unserer Kunden zu betreten. Hier müssen ggfs. alternativ an der Praxistür Übergaben organisiert werden, die Entscheidung über das Betreten obliegt den Kundenpraxen gemäß Ihrem Hygienekonzept. 

Zu 2.

Während der Umgang mit Patienten in den Praxen klar geregelt ist, sind wir Dentallabore ein wenig zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite möchten wir Ihren Patienten, die uns von Ihnen anvertraut werden, die notwendige Hilfe bei z.B. der Wiederherstellung der Funktionalität des Zahnersatzes helfen, auf der anderen Seite widerspricht ein Einlaß ohne Anwendung mindestens der 3G+ Regel unserer eigenen Hygieneschutzkonzepte (s.u.) in dieser Phase der Pandemiewelle. Dieses Dilemma können wir nur so heilen, indem wir Sie bitten,

a. Ihre Patienten nur in dringenden Fällen spontan zu uns zu schicken und dies mit der Bitte, auf unsere Hygieneordnung hinzuweisen. Dies würde trotz Nachweis der Immunisierung einen negativen PCR- oder einen testierten Antigen-Schnelltest  zur Folge haben, um bei uns eingelassen zu werden. Im äussersten Notfall werden wir einen Antigen-Schnelltest für die Patienten bereit halten.

b. bei weniger spontan veranlassten Besuchen auf die Notwendigkeit der Vorlage eines negativen tagesaktuellen Tests hinzuweisen. Bei Terminvereinbarung zur Farbnahme oder kosmetischen Verblendung mit uns werden wir die Patienten auf diese Vorkehrungen hinweisen. Dies gilt ebenfalls für immunisierte als auch für nicht immunisierte Patienten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Zu 3.

Unser Hygienekonzept sieht in dieser 4. Welle ein internes 3G+ Konzept vor. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden abhängig von Ihrem Immunisierungsstatus 2x wöchentlich, bzw. 5x wöchentlich getestet. Der Zutritt zu unserem Labor ist aktuell im Grundsatz nur mit 2G möglich, Ausnahmen werden bei Ihren Patienten gemacht (s. 2.).

Wir ZahnArtisten wünschen Ihnen trotz der für uns alle unerfreulichen Entwicklung der Pandemie viel Kraft, und vor allem Gesundheit. Lassen Sie uns erneut das Beste aus der Lage machen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 


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